Leitfaden zum Konfliktmanagement an Schulen
Der dialogische Weg der Konfliktlösung gelingt an jenen Schulen besonders gut, wo er klar und deutlich schriftlich festgelegt ist.
Konkret heißt dies, dass die Eltern- und Lehrerschaft miteinander Regeln der Konfliktbearbeitung entwickeln, vereinbaren und praktizieren.
Folgendes Vorgehen hat sich bewährt:
Lehrkräfte und Eltern erarbeiten eine schriftliche Vereinbarung, wie bei Beschwerden vorgegangen wird. Diese wird von den Gremien der Schule verabschiedet und alle Beteiligten gehen verlässlich nach dieser Vereinbarung vor:
- Liegt ein Konflikt vor, bewerten Sie sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob sich eine Konfliktaustragung tatsächlich lohnt.
- Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie den direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner.
- Wenn dieser 1. Lösungsversuch scheitert, wird die Gesprächsrunde erweitert um die Klassenlehrerin, Fachlehrerin bzw. den Klassenelternvertreter (bei Bedarf wenn das Thema die ganze Klasse betrifft). Vom Gespräch wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
- Findet sich auch in diesem Gespräch keine Lösung, wird die Gesprächsrunde um den Schulleiter erweitert (getroffene Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten) eventuell Schulsozialarbeiterin/evtl. Frau Riethmüller zuziehen.
- Führen alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist das zuständige Schulamt der nächste Adressat.